UNSERE LEISTUNGEN

Das Vergütungsportal öffentliche Unternehmen leistet einen handfesten Entwicklungsbeitrag zur nachhaltigen Aufgabenerfüllung bei knappen Ressourcen und zur Steuerung von öffentlichen Unternehmen. Es ermöglicht, bisherige Informationsabhängigkeiten der öffentlichen Hand zu überwinden sowie die Diskussion im Vergütungskontext durch wissenschaftliche Erkenntnisse zu versachlichen. Im Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis besitzt es besondere Potenziale für die öffentliche Hand zur Stärkung einer nachhaltigen Daseinsvorsorge und für die Entscheidungskultur in diesem Handlungsfeld. Das  Vergütungsportal öffentliche Unternehmen  beinhaltet folgende Leistungen:

Daneben bieten wir Ihnen im Rahmen unseres gemeinnützigen Ansatzes folgende Zusatzangebote:

WORKSHOPS „VERGÜTUNGSENTSCHEIDUNGEN FAKTENBASIERT VORBEREITEN“

In den Workshops „Vergütungsentscheidungen faktenbasiert vorbereiten“ führen wir gemeinsam mit Ihrem Team detailliert Vergütungsplanungen anhand konkreter Beispiele durch:

  • Sie erhalten eine Fortbildung, wie eine faktenbasierte Vergütungsentscheidung mit unserem „Vergütungsportal öffentliche Unternehmen“ getroffen werden kann

  • Dazu bekommen Sie je nach Wunsch eine Auffrischung Ihrer Kenntnisse zum „Einmaleins“ der Statistik oder auch einen vertiefteren Einblick in unsere statistischen Methoden

  • Für alle Teilnehmer/innen des Workshops stellen wir ein Fortbildungszertifikat aus

  • Mitglieder unseres Teams kommen für die Workshops gerne zu Ihnen oder arbeiten mit Ihnen über Video-/Telefonkonferenzen

WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG BEI DER ERARBEITUNG UND EVALUATION VON PUBLIC CORPORATE GOVERNANCE KODIZES

Die Erarbeitung bzw. Evaluation von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) ist in der Praxis häufig herausfordernd, diffizil und zeitaufwändig. Durch unsere wissenschaftlich neutrale und übergreifende Perspektive können wir helfen hier Arbeitszeit zu sparen und zur Qualität sowie Objektivierung der Regelungen beitragen. Insbesondere die Evaluation und Weiterentwicklung ist auch als Bestandteil vieler PCGKs geregelt:

  • „Der Public Corporate Governance Kodex  wird […] regelmäßig vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen hinsichtlich Inhalt und Anwendungsbereich überprüft und bei Bedarf angepasst“ (PCGK Bund, Ziff. 1.3)
  • „Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst“ (Deutscher Corporate Governance Kodex, Ziff. 1)
  • „Die Public Corporate Governance […wird] regelmäßig vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen hinsichtlich Inhalt und An-
    wendungsbereich überprüft, bei Bedarf angepasst und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.“ (PCGK Fürth, Ziff. 1.3)

VERTIKALE VERGÜTUNGSVERGLEICHE

In vertikalen Vergütungsvergleichen erarbeiten wir für Ihre Gebietskörperschaft wissenschaftlich neutral, wie Kennziffern zum Verhältnis der Gehälter über Hierarchieebenen hinweg ausfallen (z.B. „Manager to Worker Pay Ratio“). Dies ist bereits in einigen Corporate Governance Kodizes so vorgesehen, z.B.:

  • Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziff. 4.2.2) ist bei der Vergütung des Top-Managementorgans das „Verhältnis […] zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt […]“ zu berücksichtigen.

  • Der Public Corporate Governance Kodex Berlin formuliert (Ziff. II.8): „Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung […] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vergütung der Geschäftsleitung zur Vergütung des oberen Führungskreises und – soweit möglich – der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.“

INDIVIDUALBENCHMARKING DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

In Individualbenchmarking der Aufsichtsratsvergütung erarbeiten wir für Ihr öffentliches Unternehmen wissenschaftlich neutral, wie die Vergütung des Aufsichtsrats im Benchmark zu vergleichbaren öffentlichen Unternehmen der Branche ausgestaltet ist. Eine regelmäßige Prüfung der Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung ist in einigen Corporate Governance Kodizes vorgesehen, z.B.:

  • Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes formuliert (Ziff. 5.3): „Die Vergütung … sollte regelmäßig auf ihre Angemessenheit und Leistungsgerechtigkeit hin überprüft werden.“

  • Nach dem Kodexvorschlag des Städtetags NRW (Ziff. 2.7.1) soll die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder „[…] regelmäßig überprüft werden“.