HINWEISE ZUR METHODIK
UNTERNEHMENSIDENTIFIZIERUNG
Zunächst wurden die Beteiligungsberichte und -übersichten für das aktuellste verfügbare Geschäftsjahr aller Städten mit einer Einwohnerzahl über 30.000, aller Landkreisen sowie des Bundes und der Bundesländer erhoben. Ein Beteiligungsbericht ist ein kontinuierlicher Rechenschaftsbericht über die öffentlichen Unternehmen, Beteiligungen, Anstalten öffentlichen Rechts und Eigenbetriebe der öffentlichen Hand gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsverantwortlichen. Damit ist für die erfolgte Unternehmensidentifizierung/-erhebung von einer sehr belastbaren Informationsbasis auszugehen. War kein Beteiligungsbericht online verfügbar, wurden die Homepages der jeweiligen Gebietskörperschaften auf Angaben zu öffentlichen Unternehmen untersucht. Konnten durch diesen Ansatz öffentliche Unternehmen identifiziert werden, wurden in einem nächsten Schritt die Homepages dieser Unternehmen untersucht, ob weitere mittelbare Beteiligungen vorhanden sind.
Identifiziert wurden alle unmittelbaren (1. Grades) und mittelbaren (2./3. Grades) Beteiligungsgesellschaften, an welchen die Stadt, der Landkreis, der Bund oder das jeweilige Bundesland mehrheitlich (mindestens 50%) beteiligt ist. Es konnten Vergütungsdaten für die folgenden Rechtsformen erhoben und ausgewertet werden: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), gemeinnützige GmbH (gGmbH), Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sowie Eigenbetrieb bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen. Unternehmen, die sich in Liquidation/Abwicklung oder in Gründung befinden und Unternehmen, die ihre operative Tätigkeit eingestellt haben (Mantelgesellschaft), wurden nicht berücksichtigt.
In einigen Städten und Bundesländern wird das Beteiligungsmanagement von einem Referat oder einer ähnlichen Organisationseinheit in der Verwaltung wahrgenommen, in anderen ist diese Aufgabe auf eine Beteiligungsmanagementgesellschaft ausgegliedert. In einigen Städten und Bundesländern hält die Gebietskörperschaft direkt die Anteile aller großen Beteiligungen, in anderen durch eine Beteiligungsmanagementgesellschaft. Für eine Vergleichbarkeit der Strukturen wurden Unternehmen ebenfalls als „unmittelbar“ eingestuft, sofern sie direkte Tochtergesellschaften einer speziell für die Steuerung und Verwaltung von öffentlichen Beteiligungen zuständigen Beteiligungsmanagementgesellschaft sind, die zu 100% im Besitz der Gebietskörperschaft ist. Mit diesem Ansatz wird die differenzierteste Vergleichbarkeit gewährleistet, unabhängig von unterschiedlichen Ansätzen in der Beteiligungsmanagementorganisation. Die Beteiligungsquote bei mittelbaren Beteiligungsgesellschaften wurde stets in adäquater Weise unter Berücksichtigung direkter und indirekter Anteile von Mutter-, Tochter oder Enkelgesellschaften berechnet.
BRANCHENDIFFERENZIERUNG UND -ZUORDNUNG
Die systematische und differenzierte Branchenzuordnung erfolgt anhand der Beteiligungsberichte und des darin geschilderten Unternehmensgegenstandes. Ist ein Unternehmen in mehreren Branchen tätig, wurde es gemäß des genannten Hauptzweckes einer Branche zugewiesen. Folgende Branchen werden unterschieden:
DOKUMENTENANALYSE
Bei alle deutschen Städte mit mehr als 30.000 Einwohner/-innen, alle Landkreise sowie Bund und Länder wurden im Rahmen einer Dokumentenanalyse folgende Dokumente in systematischer Reihenfolge erhoben und hinsichtlich Angaben zur Höhe und Ausgestaltung der Vergütung des Top-Managementorgans analysiert:
Sofern Angaben zur Höhe und Ausgestaltung der Vergütung des Top-Managementorgans sowohl im Jahresabschluss als auch im Beteiligungsbericht oder in den anderen genannten Berichtsdokumenten verfügbar waren, wurden stets die Daten aus dem Jahresabschluss einbezogen.
Die Daten entstammen aus dem zum Erhebungszeitpunkt aktuell vorliegenden Dokumenten. Nach den Beobachtungen und Rückmeldungen aus der Praxis bestehen, bis auf evtl. geringere inflationsbedingte Veränderungen, im Zeitverlauf kaum bis keine strukturellen Unterschiede in den Vergütungsdaten. Zudem werden in der Praxis aufgrund der Datenverfügbarkeit in der Regel zeitlich etwas zurückliegende Vergütungsdaten gezeigt. Diese Daten können daher für Vergütungsentscheidungen sehr gut als Vergleichsmöglichkeit herangezogen werden. Auf welches Geschäftsjahr sich die einzelnen Vergütungsdaten im Einzelnen beziehen, kann den jeweiligen Übersichtstabellen zu den einzelnen Unternehmen entnommen werden.
Die Erhebung der Vergütungsdaten erfolgte differenziert nach den folgenden Bestandteilen:
Die Gesamtvergütung pro Kopf entspricht der Summe aus Fixvergütung, erfolgsbezogener Vergütung (zzgl. ggf. anteiligen Long Term Incentives), Sach-/Nebenleistungen, funktionsbezogener Zulage, geldwerten Vorteilen sowie ggf. sonstigen Zusatzleistungen. Da nicht in allen analysierten Dokumenten zwischen den genannten Vergütungsbestandteilen unterschieden wird, kann die Gesamtvergütung unter Umständen einige der genannten Bestandteile nicht beinhalten. Bezüge aus verbundenen Unternehmen bzw. Vergütungen im Rahmen von Tätigkeiten innerhalb eines (Teil-)Konzernverbundes werden sofern ersichtlich nicht einbezogen.
Im Sinne des Handelsrechts müssen Kapitalgesellschaften die gewährten Bezüge im Anhang des Jahresabschlusses mindestens als Gesamtbetrag ausweisen (§ 285 Nr. 9 HGB). Die Angaben dürfen unterbleiben, sofern sich anhand der Angaben die Bezüge eines einzelnen Mitglieds des Top-Managementorgans feststellen lässt (§ 286 Abs. 4 HGB). Häufig wird nach wie vor entweder keine Vergütung oder nur die Vergütung als Gesamtbetrag für das gesamte Top-Managementorgan offengelegt.
Im öffentlichen Sektor sind Top-Managementmitglieder häufig mit der Leitung mehrerer öffentlicher Unternehmen betraut. In einigen Fällen sind Top-Managementmitglieder für ein Unternehmen hauptamtlich und für ein weiteres bzw. mehrere Unternehmen nebenamtlich tätig. Für die nebenamtliche Tätigkeit wird dabei in der Regel keine oder eine deutlich geringere Vergütung gezahlt. Um Verzerrungen in den Auswertungsergebnissen zu vermeiden, wurden alle Unternehmen, die nebenamtlich durch ein Top-Managementmitglied geleitet werden, aus dem Unternehmenssample ausgeschlossen. In der weit überwiegenden Mehrheit werden in Jahresabschlüssen und Beteiligungsberichten keine Informationen über eine haupt- bzw. nebenamtliche Tätigkeit von Top-Managementmitgliedern geliefert. In diesen (mehrheitlichen) Fällen wurde eine jährliche Gesamtvergütung von unter 30.000 Euro als nebenamtliche Tätigkeit
gewertet. Besondere Regelungen gelten zudem für Beamtinnen und Beamte, die in ein Top-Managementorgan bestellt werden. Je nach den beamtenrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu Nebentätigkeiten kann es sein, dass die Vergütung ganz oder teilweise an den Dienstherrn abgeführt werden muss.
Bei einem Wechsel von Top-Managementmitgliedern geht ausschließlich die Vergütung des neuen Top-Managementmitglieds mit in die Untersuchung ein.
ERLÄUTERUNG ZU AUSWERTUNGSASPEKTEN UND STATISTISCHEN MAßEN
Zur Unterstützung von Vergütungsverhandlungen wird stets die Vergütung pro Kopf gezeigt. Die Vergütung pro Kopf ist die personenbezogene Gesamtvergütung eines einzelnen Top-Managementmitglieds. Die Berechnung der ausgewiesenen statistischen Lage-/Streumaße erfolgt dabei grundsätzlich auf Basis der personenbezogen angegebenen Top-Managementorganvergütung. Wird beispielsweise ein Unternehmen durch drei Top-Managementmitglieder geführt, werden alle drei Gesamtvergütungen (z.B. 180.000 Euro, 150.000 Euro, 130.000 Euro) einzeln in die Berechnung einbezogen.
Für eine bessere Handhabung und Zugänglichkeit werden in den Übersichtstabellen ausschließlich Mittelwerte gezeigt. Für die meisten Analysezwecke erweist sich der Mittelwert im Grundsatz als vorzugswürdiger Orientierungspunkt. Der Mittelwert (auch als arithmetisches Mittel oder Durchschnitt bezeichnet.) gibt die durchschnittliche Vergütung, z.B. innerhalb einer Vergleichsgruppe, an. Der Mittelwert kann im Vergleich zum Median zwar stärker verzerrt werden, wenn extreme „Ausreißer“ enthalten sind. Er besitzt aber im Vergleich zum Median auch bei geringem Datenumfang Aussagekraft.