HINWEISE ZUR METHODIK

Nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung erläutert Ihnen, wie Sie ein Individualbenchmarking auf dem Vergütungsportal öffentliche Unternehmen durchführen. Im Text darunter erfahren Sie weitere Informationen zu den wissenschaftlichen, methodischen Standards nach denen die Datengrundlage des Vergütungsportal öffentliche Unternehmen erstellt wird.

UNTERNEHMENSIDENTIFIZIERUNG

Zunächst wurden die Beteiligungsberichte und -übersichten für das aktuellste verfügbare Geschäftsjahr aller Städten mit einer Einwohnerzahl über 30.000, aller Landkreisen sowie des Bundes und der Bundesländer erhoben. Ein Beteiligungsbericht ist ein kontinuierlicher Rechenschaftsbericht über die öffentlichen Unternehmen, Beteiligungen, Anstalten öffentlichen Rechts und Eigenbetriebe der öffentlichen Hand gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsverantwortlichen. Damit ist für die erfolgte Unternehmensidentifizierung/-erhebung von einer sehr belastbaren Informationsbasis auszugehen. War kein Beteiligungsbericht online verfügbar, wurden die Homepages der jeweiligen Gebietskörperschaften auf Angaben zu öffentlichen Unternehmen untersucht. Konnten durch diesen Ansatz öffentliche Unternehmen identifiziert werden, wurden in einem nächsten Schritt die Homepages dieser Unternehmen untersucht, ob weitere mittelbare Beteiligungen vorhanden sind.

Identifiziert wurden alle unmittelbaren (1. Grades) und mittelbaren (2./3. Grades) Beteiligungsgesellschaften, an welchen die Stadt, der Landkreis, der Bund oder das jeweilige Bundesland mehrheitlich (mindestens 50%) beteiligt ist. Es konnten Vergütungsdaten für die folgenden Rechtsformen erhoben und ausgewertet werden: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), gemeinnützige GmbH (gGmbH), Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sowie Eigenbetrieb bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen. Unternehmen, die sich in Liquidation/Abwicklung oder in Gründung befinden und Unternehmen, die ihre operative Tätigkeit eingestellt haben (Mantelgesellschaft), wurden nicht berücksichtigt.

In einigen Städten und Bundesländern wird das Beteiligungsmanagement von einem Referat oder einer ähnlichen Organisationseinheit in der Verwaltung wahrgenommen, in anderen ist diese Aufgabe auf eine Beteiligungsmanagementgesellschaft ausgegliedert. In einigen Städten und Bundesländern hält die Gebietskörperschaft direkt die Anteile aller großen Beteiligungen, in anderen durch eine Beteiligungsmanagementgesellschaft. Für eine Vergleichbarkeit der Strukturen wurden Unternehmen ebenfalls als „unmittelbar“ eingestuft, sofern sie direkte Tochtergesellschaften einer speziell für die Steuerung und Verwaltung von öffentlichen Beteiligungen zuständigen Beteiligungsmanagementgesellschaft sind, die zu 100% im Besitz der Gebietskörperschaft ist. Mit diesem Ansatz wird die differenzierteste Vergleichbarkeit gewährleistet, unabhängig von unterschiedlichen Ansätzen in der Beteiligungsmanagementorganisation. Die Beteiligungsquote bei mittelbaren Beteiligungsgesellschaften wurde stets in adäquater Weise unter Berücksichtigung direkter und indirekter Anteile von Mutter-, Tochter oder Enkelgesellschaften berechnet.

BRANCHENDIFFERENZIERUNG UND -ZUORDNUNG

Die systematische und differenzierte Branchenzuordnung erfolgt anhand der Beteiligungsberichte und des darin geschilderten Unternehmensgegenstandes. Ist ein Unternehmen in mehreren Branchen tätig, wurde es gemäß des genannten Hauptzweckes einer Branche zugewiesen. Folgende Branchen werden unterschieden:

  • Abfall- und Entsorgungswirtschaft (Abfall) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Abfallvermeidung, die Abfallentsorgung und die Abfallverwertung sowie die Straßenreinigung beinhaltet. Die Stadtentwässerung und Abwasserbeseitigung ist kein Bestandteil dieser Branche.

  • Banken und Finanzwesen (Banken & Finanzwesen) sind Unternehmen, deren Gegenstand die Übernahme von Finanzierungs-, Kredit- und Versicherungsdienstleitungen beinhaltet (z.B. Landesbanken oder Förderbanken). Sparkassen werden als eigene Branchenkategorie (s.u.) ausgewiesen.

  • Betriebshöfe sind Unternehmen, deren Gegenstand u.a. die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, der städtischen Gebäude, der Grünflächen und Friedhöfe, der Sport- und Spielplätze sowie der Wasserläufe, die Kanalreinigung, die Überwachung und Wartung von Abwasseranlagen sowie neben der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze auch die Durchführung des Winterdienstes beinhaltet. Verfolgt das Unternehmen schwerpunktmäßig eine singuläre Versorgungsaufgabe, so ist das Unternehmen dieser Branche (z.B. Abfall- und Entsorgungswirtschaft) zuzuordnen.

  • Bildung und Wissenschaft (Bildung & Wissenschaft) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand das Errichten und Betreiben eines Wissens-, Forschungs- und Transferzentrums für Forschung und Entwicklung beinhaltet. Die Branche umfasst zudem Unternehmen, deren Gegenstand die Allgemeinbildung, Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen (z.B. Volkshochschulen) beinhaltet.

  • Energieversorgung (Energie) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Erzeugung und Gewinnung von Energie, Strom und Wärme sowie den Betrieb entsprechender (Erzeuger-) Anlagen beinhaltet. Außerdem beinhaltet diese Branche Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung, Verpachtung, Einrichtung, Vorhaltung und den Betrieb von branchenspezifischen Infrastruktureinrichtungen sowie Netzen für Strom und Wärme umfasst.

  • Gesundheit und Soziales (Gesundheit & Soziales) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Förderung von Kindern, die Pflege und Betreuung von alten, kranken, (drogen-) abhängigen und behinderten Menschen sowie die berufliche Rehabilitation von Erwachsenen beinhaltet. Außerdem zählen zu dieser Branche diejenigen Unternehmen, deren Gegenstand die Erbringung von ambulanten Leistungen und/oder den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums als öffentliche Gesundheitseinrichtung beinhaltet und die keine Krankenhäuser sind. Diese Branche umfasst auch Unternehmen, deren Aufgabe die ambulante und stationäre psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung ist (z.B. Psychiatrien) sowie Unternehmen, die in Zusammenwirken mit Hochschulen Studierende betreuen, fördern und Dienstleistungen auf wirtschaftlichem, sozialem, gesundheitlichem, kulturellem und sportlichem Gebiet erbringen (z.B. Studentenwerke).

  • Grund- und Gebäudeverwaltung (Grund & Gebäude) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Bewirtschaftung, Bebauung, Beschaffung, Baureifmachung, Entwicklung, Verwertung und Verwaltung eigener und fremder Grundstücke sowie die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Sanierung, Bereitstellung, Modernisierung, den Erwerb und den Bau von Gebäuden aller Art beinhaltet.

  • Flug- und Seehäfen (Häfen) umfassen Unternehmen, deren Gegenstand den Betrieb, die Verwaltung, die Unterhaltung und den Ausbau von Häfen (und dazugehöriger Anlagen) sowie die hafenwirtschaftliche Umschlagtätigkeit beinhaltet.

  • Krankenhäuser umfassen Unternehmen, deren Gegenstand die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch den ärztlichen, pflegerischen, technischen und wirtschaftlichen Betrieb eines Krankenhauses beinhaltet.

  • Kulturbetriebe (Kultur) umfassen Unternehmen, deren Gegenstand die Förderung von Kunst, Kultur oder Musik durch den Betrieb von Theatern, Opern, Museen, Konzertsälen oder die Organisation von kulturellen bzw. musikalischen Veranstaltungen oder Festspielen/Festivals beinhaltet.

  • Messen und Veranstaltungen (Messe) umfassen Unternehmen, deren Gegenstand die Durchführung, Organisation, Planung und Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Kongressen sowie den Erwerb, Betrieb, die Vermietung oder Bewirtschaftung von Hallen, Großmärkten oder Kongresszentren beinhaltet.

  • Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts, deren Gegenstand die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung beinhaltet. Sie sind aufgrund der besonderen Bedeutung nicht der Kategorie Banken und Finanzwesen zugeordnet.

  • Sport, Stadien und Schwimmbäder (Stadien & Bäder) umfassen Unternehmen, deren Gegenstand den Betrieb, die Vermarktung, Unterhaltung und Verwaltung eines Stadions und die Bereitstellung weiterer Sporteinrichtungen für die Bevölkerung beinhaltet. Außerdem beinhaltet die Branche Unternehmen, deren Gegenstand der Bau, die Unterhaltung und der Betrieb von Bädern jeglicher Art ist.

  • Stadtwerke umfassen Unternehmen, deren Gegenstand auf einer multiplen Versorgungsaufgabe, z.B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Wärme, Verkehr und/oder Bäder, begründet ist. Wird das Unternehmen zwar als Stadtwerk im Unternehmensnamen bezeichnet, verfolgt allerdings schwerpunktmäßig eine singuläre Versorgungsaufgabe, so ist das Unternehmen dieser Branche (z.B. Energieversorgung) zuzuordnen. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke häufig den Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen der Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation und Wärme-Branche, der Verkehrsbetriebe und an Bädern u.a. beinhaltet.

  • Verkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Transport  umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Beförderung von Personen durch u.a. Bahn, Bus und/oder Fähre beinhaltet. Außerdem umfasst sie Unternehmen, deren Gegenstand die Verwaltung, Verpachtung, Einrichtung, Vorhaltung und den Betrieb von branchenspezifischen Infrastruktureinrichtungen und Schienen beinhaltet. Auf Bundes- und Landesebene umfasst diese Branche im Kern Unternehmen des personen- und gütergebundenen Fernverkehrs. Sie wird hier für diese beiden föderalen Ebenen als Branche „Verkehr und Transport“ (Verkehr & Transport) bezeichnet.

  • Verwaltungsgesellschaften und reine Holdinggesellschaften (Holding/Verwaltung) umfassen Unternehmen, deren Gegenstand den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen sowie konzernleitende Aufgaben in Form einer Holding umfasst (einschließlich Beteiligungsverwaltung und Unternehmen mit „Holding“ im Unternehmensnamen). Darüber hinaus umfasst diese Branche Unternehmen, die zu Haftungszwecken (persönlich haftender Vollhafter einer GmbH & Co. KG) gegründet wurden.

  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (Wasser) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Erzeugung und Gewinnung von Wasser und den Betrieb entsprechender (Erzeuger-) Anlagen beinhaltet. Darüber hinaus umfasst diese Branche Unternehmen, die mit der Abwasserbeseitigung, der Vorhaltung, der Planung, des Baus und des Betriebes der dafür notwendigen Anlagen sowie der Unterhaltung, des Betriebs und der Reinigung aller Straßenentwässerungsanlagen und des Hochwasserschutzes befasst sind. Außerdem beinhaltet diese Branche Unternehmen, deren Gegenstand die Verwaltung, Verpachtung, Einrichtung, Vorhaltung und den Betrieb von branchenspezifischen Infrastruktureinrichtungen sowie Kanalsystemen umfasst.

  • Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und -planung (Wirtschaftsförderung) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Stärkung der wirtschaftlichen Strukturen sowie der Aufbau, die Entwicklung, die Finanzierung und die Verpachtung von – der Wirtschaftsförderung dienenden – Infrastruktureinrichtungen ist. Dazu gehören auch die Tourismusförderung und die Steigerung des Bekanntheitsgrades der Gebietskörperschaft (Stadtmarketing). Darüber hinaus werden Unternehmen der Stadtplanung sowie Gewerbe- und Technologieparks unter dieser Branche erfasst.

  • Wohnungs-, Bau- und Grundwesen (Wohnung) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie den sozialen Wohnungsbau beinhaltet.

  • Zoologische Gärten, Landschaftspflege und Naturschutz (Zoo & Naturpflege) umfasst Unternehmen, deren Gegenstand den Betrieb, die Führung, Anlage und Unterhaltung eines Tier- und Pflanzenparks beinhaltet. Außerdem umfasst sie Unternehmen, die mit dem Betrieb und Erhalt, der Unterhaltung und der Weiterentwicklung von Parkanlagen und Grünflächen und der Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege befasst sind.

  • Auf Bundes- und Landesebene werden Unternehmen dieser Branche unter „Landschaftspflege und Naturschutz“ (Landschaftspflege & Naturschutz) zusammengefasst, da zoologische Gärten auf diesen föderalen Ebenen nicht vertreten sind. Neben dem geschilderten Unternehmensgegenstand umfasst diese Branche auch Unternehmen, deren Aufgabe die Bewirtschaftung von Waldflächen, Forstvermögen, Feldern und Agrarflächen ist und die zur ökonomischen, ökologischen und/oder soziokulturellen Entwicklung im ländlichen Raum beitragen.

  • Auf der Bundes- und Landesebene wurden Unternehmen entsprechend ihres Unternehmensgegenstands zusätzlich der Branche „Lotterien und Spielbanken“ (Lotterien & Spielbanken) zugewiesen, wenn deren Gegenstand die Durchführung von Glücksspielen, Wetten und Ausspielungen sowie das Betreiben von Lotterien im ordnungsgemäßen Rahmen der (landes-)gesetzlichen Vorgaben beinhaltet.

  • Konnte ein Unternehmen keiner Branche eindeutig zugeordnet werden, wurde es der Kategorie „Sonstige“ zugewiesen. Unternehmen dieser Branche gehen vollständig in die branchenübergreifenden Auswertungen ein.

DOKUMENTENANALYSE

Bei alle deutschen Städte mit mehr als 30.000 Einwohner/-innen, alle Landkreise sowie Bund und Länder wurden im Rahmen einer Dokumentenanalyse folgende Dokumente in systematischer Reihenfolge erhoben und hinsichtlich Angaben zur Höhe und Ausgestaltung der Vergütung des Top-Managementorgans analysiert:

  • Jahresabschlüsse für das aktuelle Geschäftsjahr aus dem Bundesanzeiger

  • Corporate Governance Berichte

  • Beteiligungs- und Vergütungsberichte (u.a. Vergütungsberichte der Freien und Hansestadt Hamburg und Offenlegungs- und Transparenzportal des Landes Schleswig-Holstein mit Daten des aktuellen Geschäftsjahres. Es handelt sich hierbei um von der öffentlichen Hand veröffentlichte Dokumente, die als belastbar und verlässlich eingestuft werden können.)

  • Offenlegungs- und Transparenzportale

Sofern Angaben zur Höhe und Ausgestaltung der Vergütung des Top-Managementorgans sowohl im Jahresabschluss als auch im Beteiligungsbericht oder in den anderen genannten Berichtsdokumenten verfügbar waren, wurden stets die Daten aus dem Jahresabschluss einbezogen.

Die Daten entstammen aus dem zum Erhebungszeitpunkt aktuell vorliegenden Dokumenten. Nach den Beobachtungen und Rückmeldungen aus der Praxis bestehen, bis auf evtl. geringere inflationsbedingte Veränderungen, im Zeitverlauf kaum bis keine strukturellen Unterschiede in den Vergütungsdaten. Zudem werden in der Praxis aufgrund der Datenverfügbarkeit in der Regel zeitlich etwas zurückliegende Vergütungsdaten gezeigt. Diese Daten können daher für Vergütungsentscheidungen sehr gut als Vergleichsmöglichkeit herangezogen werden. Auf welches Geschäftsjahr sich die einzelnen Vergütungsdaten im Einzelnen beziehen, kann den jeweiligen Übersichtstabellen zu den einzelnen Unternehmen entnommen werden.

Die Erhebung der Vergütungsdaten erfolgte differenziert nach den folgenden Bestandteilen:

  • Fixvergütung
  • Erfolgsbezogene Vergütung: Mehrjährige erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile, sogenannte Long Term Incentives zur Erreichung einer mittel- bis langfristige Anreizwirkung, werden, sofern Angaben dies ermöglichen, immer dem für die Bemessung zugrundeliegenden Geschäftsjahr zugeordnet

  • Sach- und Nebenleistungen: Im Rahmen der Analyse konnten insbesondere Informationen zur Gewährung eines Dienstwagens gewonnen werden

  • Versorgungsaufwendung für Altersversorgung: Sofern im Rahmen der Datenerhebung konkrete Informationen zu Barwerten identifiziert werden konnten, bleiben diese bei Berechnung der Gesamtvergütung unberücksichtigt und werden separat ausgewiesen. Es existiert eine Vielzahl an unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten und eine Vergleichbarkeit ist in der vorliegenden Veranschaulichungsform nicht in jedem Fall gegeben. Im Jahresabschluss
    wird regelmäßig ausschließlich über die Höhe der Versorgungsaufwendungen für Altersversorgung bzw. die Zuführung zu Pensionsrückstellungen berichtet. Zwar liefern diese Informationen bereits einen Anhalt über die Art der Altersversorgungsfinanzierung (Innen- oder Außenfinanzierung), strukturelle Aussagen sind allerdings kaum möglich. Durch die Eingaben in das PCG-Forschungsportal können eindeutigere Informationen zu folgenden Finanzierungformen
    gewonnen werden: Direktversicherungen, Pensions-/Direktzusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Mischformen

Die Gesamtvergütung pro Kopf entspricht der Summe aus Fixvergütung, erfolgsbezogener Vergütung (zzgl. ggf. anteiligen Long Term Incentives), Sach-/Nebenleistungen, funktionsbezogener Zulage, geldwerten Vorteilen sowie ggf. sonstigen Zusatzleistungen. Da nicht in allen analysierten Dokumenten zwischen den genannten Vergütungsbestandteilen unterschieden wird, kann die Gesamtvergütung unter Umständen einige der genannten Bestandteile nicht beinhalten. Bezüge aus verbundenen Unternehmen bzw. Vergütungen im Rahmen von Tätigkeiten innerhalb eines (Teil-)Konzernverbundes werden sofern ersichtlich nicht einbezogen.

Im Sinne des Handelsrechts müssen Kapitalgesellschaften die gewährten Bezüge im Anhang des Jahresabschlusses mindestens als Gesamtbetrag ausweisen (§ 285 Nr. 9 HGB). Die Angaben dürfen unterbleiben, sofern sich anhand der Angaben die Bezüge eines einzelnen Mitglieds des Top-Managementorgans feststellen lässt (§ 286 Abs. 4 HGB). Häufig wird nach wie vor entweder keine Vergütung oder nur die Vergütung als Gesamtbetrag für das gesamte Top-Managementorgan offengelegt.

Im öffentlichen Sektor sind Top-Managementmitglieder häufig mit der Leitung mehrerer öffentlicher Unternehmen betraut. In einigen Fällen sind Top-Managementmitglieder für ein Unternehmen hauptamtlich und für ein weiteres bzw. mehrere Unternehmen nebenamtlich tätig. Für die nebenamtliche Tätigkeit wird dabei in der Regel keine oder eine deutlich geringere Vergütung gezahlt. Um Verzerrungen in den Auswertungsergebnissen zu vermeiden, wurden alle Unternehmen, die nebenamtlich durch ein Top-Managementmitglied geleitet werden, aus dem Unternehmenssample ausgeschlossen. In der weit überwiegenden Mehrheit werden in Jahresabschlüssen und Beteiligungsberichten keine Informationen über eine haupt- bzw. nebenamtliche Tätigkeit von Top-Managementmitgliedern geliefert. In diesen (mehrheitlichen) Fällen wurde eine jährliche Gesamtvergütung von unter 30.000 Euro als nebenamtliche Tätigkeit
gewertet. Besondere Regelungen gelten zudem für Beamtinnen und Beamte, die in ein Top-Managementorgan bestellt werden. Je nach den beamtenrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu Nebentätigkeiten kann es sein, dass die Vergütung ganz oder teilweise an den Dienstherrn abgeführt werden muss.

Bei einem Wechsel von Top-Managementmitgliedern geht ausschließlich die Vergütung des neuen Top-Managementmitglieds mit in die Untersuchung ein.

ERLÄUTERUNG ZU AUSWERTUNGSASPEKTEN UND STATISTISCHEN MAßEN

Zur Unterstützung von Vergütungsverhandlungen wird stets die Vergütung pro Kopf gezeigt. Die Vergütung pro Kopf ist die personenbezogene Gesamtvergütung eines einzelnen Top-Managementmitglieds. Die Berechnung der ausgewiesenen statistischen Lage-/Streumaße erfolgt dabei grundsätzlich auf Basis der personenbezogen angegebenen Top-Managementorganvergütung. Wird beispielsweise ein Unternehmen durch drei Top-Managementmitglieder geführt, werden alle drei Gesamtvergütungen (z.B. 180.000 Euro, 150.000 Euro, 130.000 Euro) einzeln in die Berechnung einbezogen.

Für eine bessere Handhabung und Zugänglichkeit werden in den Übersichtstabellen ausschließlich Mittelwerte gezeigt. Für die meisten Analysezwecke erweist sich der Mittelwert im Grundsatz als vorzugswürdiger Orientierungspunkt. Der Mittelwert (auch als arithmetisches Mittel oder Durchschnitt bezeichnet.) gibt die durchschnittliche Vergütung, z.B. innerhalb einer Vergleichsgruppe, an. Der Mittelwert kann im Vergleich zum Median zwar stärker verzerrt werden, wenn extreme „Ausreißer“ enthalten sind. Er besitzt aber im Vergleich zum Median auch bei geringem Datenumfang Aussagekraft.